"Carolus gratia Dei Magnae Britanniae Franciae et Hyberniae Rex – ut – post­geniti stemmatis sui memores nihil parentum amplitudine aut integra fama indignum committant, sed ad parem accensi laudem aliqua propria virtute lucis accessionem claritudini majorum superaddant" ­–

So heisst es im Anfang des am 7. Februar 1675 für Johann Spalding in Göteborg ausgestellten Geburtsbriefs. Verfasser, Nachkomme von Andreas Spalding in Plau in Mecklenburg, Bruder Johann's, ist von der Ueberzeugung durchdrungen, dass das, was vor 2 Jahrhunderten für werthvoll galt, heute, wo die Lösung aller Bande, und der Familienbande nicht zum wenigsten, rasend fortschreitet, erst recht gepflegt und, wo nöthig, neu erweckt werden muss, die Liebe und Verehrung für die Vorfahren, damit, wie wir oben aus Königl. Munde hören, "die Nachlebenden, indem sie ihrer Vorfahren eingedenk bleiben, sich ihren guten Rufs nicht nur nicht unwürdig zeigen, sondern denselben durch ihr eignes Leben möglichst zu erhöhen suchen".

Henrik Ibsen schreibt: "Ein Volk ohne Erinnerungen an die Vorzeit hat keinen Rückhalt in der Gefahr. Kündet die Erinnerung von einstiger Grösse, dann liegt darin für die Nachkommen eine umso stärkere Mahnung, nicht ihren Glanz zu mindern, ist die Erinnerung eine traurige, so liefert sie doch reiche Erfahrungen. In der Anerkennung des Werthes den die Erinnerung an die Ahnenzeit hat, liegt zugleich eine Verpflichtung, sie zu erhalten. Das geschieht durch ständige Entwicklung und Veredlung des Empfangenen, ohne dessen Ursprung aus den Augen zu verlieren; dadurch ehren die Nachkommen angemessen die Erinnerung an die Geschlechter, die ihnen das reiche Erbe der Vorzeit hinterlassen haben, doch, was die Väter für die jetzt lebenden Geschlechter gewirkt haben, müssen diese den kommenden übergeben; denn auch die Gegenwart wird künftig Vergangenheit sein und ist es Sache der Gegenwart, zu klaren und zu verwirklichen, was entschwundene Geschlechter begonnen oder gedacht haben, da auf dieser Grundlage die Hoffnungen der Zukunft sich erheben sollen." Was für ein Volk gilt, gilt auch nur die einzelne Familie.

So bilden denn auch in allen Völkern neben den localen Naturobjecten die Ahnenseelen die ursprünglichen Gegenstände religiöser Verehrung*), wie die geistig so hoch entwickelten Chinesen, bei aller Verschiedenheit ihrer Religionsgebräuche und Vernachlässigung derselben, in der grossen Verehrung ihrer Eltern und Ahnen sich alle gleich bleiben**)

Bei der "Nachforschung nach alten Urkunden von Rever. Mac Leod in Edinburgh besonders unterstützt – ihm gelang es vor Allem im Registrum Magni Sigilli des dortigen Archivs die Acten-Copie des Birthbriefs, dat. 3. December 1674, auf­zufinden –, dankt Verfasser ihm an dieser Stelle, sowie allen Anderen, die ihm behülflich waren, namentlich auch dem Ge­heimrath Dr. C. Kruse für seine vor 40 Jahren gemachten. genealogischen Tabellen, und eingedenk des Shakespeare’schen Wortes "wer sucht und greift nicht, was ihm einmal zuläuft, findet's nie" übergiebt er im Folgenden den Seinen, sowie nahen und fernen Verwandten eine kurze Geschichte der deutschen Spalding's und im Anschlusse daran Abdrücke der für dieselbe wichtigsten an verschiedenen Orten gesammelten Urkunden und Stamm­tafeln mit dem Wunsche, dass hierdurch das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit klarer, der Familiensinn erweckt und erhalten werde.

Im Juni 1898.

EDUARD SPALDING.



*) E. v. Hartmann

**) E. Kunhardt