Möge nun noch über den Werth dieser Nachrichten und der ganzen Sache etwas gesagt sein. Dem Verfasser ist der Vorhalt gemacht, dass die Sammlung der Familien-Nachrichten und Urkunden wohl einigen idealen Werth habe, dieser jedoch nicht recht im Einklang stände mit den jahrelangen Mühen und Aufwendungen. Nach des Verfassers Ansicht ist doch auch der praktische Werth erzielt, dass die Abstammung der deutschen Spalding‘s von altem schottischen Adelsgeschlecht klar bewiesen ist und die Papiere genügen, eventuelle Rechtsansprüche mit Erfolg geltend machen zu können. Es ist ja wahr, dass für die ersten Generationen der Familie in Deutschland Geburtscertificate nicht da sind. Die Kirchenpapiere in Plau sind verbrannt und das Stadtarchiv beginnt erst 1734. Ersetzt sind dieselben aber völlig, nicht nur in so zu sagen glaub-würdiger Weise, durch die im Anhang in ihrem sachlichen Theil abgedruckten Leichenschriften und die Angaben des schwedischen Adelsbuchs.
Die erste Leichenschrift ist verfasst vom Rector am Gymnasium in Güstrow: M. David Richter für Thomas Spalding.
Die 2. für dessen Gattin von J. H. Burgmann, Pastor an der Pfarrkirche in Güstrow.
Die 3. für J. David Spalding, den Sohn obiger, vom Professor und Rector der Universität in Rostock: Angelius J. Daniel Aepinus.
Beigefügt mag auch noch ein alter in Malchin bisher aufbewahrter Stammbaum und ein gleichfalls dort**) befindlicher Brief von Oertling aus dem Jahre 1768 werden. In dem Briefe, der wie alle anderen Urkunden wortgetreu abgedruckt ist, findet sich manches Incorrecte und Irrige, z. B. dürfte die Schreibweise Milhas der Aussprache von Milhaugh seine Entstehung verdanken, die Sequestration aber sich auf Ashintully beziehen, welches wenige Jahre vorher verkauft wurde. Der Brief berührt das Gerücht von einer nicht erhobenen Erbschaft. Thatsächlich ist mit Hülfe des Rechtsbeistandes des deutschen Consulats in Leith festgestellt, dass „1762 the estate in question is one of £ 20 to £ 25000 usro fallen to the crown as ultima Haeres” Der Name des Spalding‘schen Gutes oder irgend sonstiger Anhalt ist nicht aufzufinden gewesen. Doch ganz abgesehen von diesen Schriftstücken, die die Abstammung ja auch bekunden, bieten oben genannte Verfasser der Leichenschriften nicht volle Gewähr? Sollten so hoch stehende Männer öffentlich Beurkundungen machen, ohne sich von der Wahrheit der darin gemachten Angaben genügend unterrichtet zu haben? Beurkundungen über Personen und Verhältnisse, die ihnen und den Mitlebenden allen bekannt waren, handelte es sich doch um den Vater und Grossvater des Senator und Kämmerer Thomas Spalding in Güstrow, um den Rathsherren und Bürgermeister der nur wenige Meilen entfernten Stadt Plau? Jede Täuschung ist da doch ausgeschlossen, ebensowenig die Angabe im schwedischen Adelsducb, dass Andreas Spalding in Plau i. M. Bruder des Johann in Göteborg ist, in Frage zu stellen. Was in dem Geburtsbrief von 1675, der im Anhang abgedruckt ist, über die Abstammung des Johann gesagt wird, gilt also für Andreas auch!
Nach den Leichenschriften ist ein Sohn des zuerst eingewanderten Andreas Johann, Consul in Plan und der Sohn dieses Thomas, Senator in Güstrow, das 5. Kind von Thomas Johann Heinrich. Die weiteren Nachkommen sind aber durch kirchliche Geburtsscheine beglaubigt.
Ihr Spalding‘s aber: Vettern, Brüder, Söhne,
Beherzigt stets, was Pilgram sang der Böhme:
Halt‘t fest zu Eurer Sippe: Es ist ein arger Wicht,
Der nicht das Recht der Seinen mit aller Macht
verficht!***)