Der Tischlermeister E. Koch stellte den Antrag seinen Lehrling Robert Both auf 4 Jahre Lehrzeit einzuschreiben. Die Lehrzeit hat begonnen Ostern 1894 und soll dauern bis Ostern 1898,

Malchow, d. 22 April 1895

der Vorstand G. Musyal H. Becker

Da nach gegenseitiger Vereinbarung zwischen dem Tischlermstr. E. Koch u dem Vater des Lehrlings Both die Lehrzeit heute beendigt ist, meldete Herr Koch das der Lehrling sein Gesellenstück "bestehend aus 1 Eschen fourniertes Kleiderschrank" in Arbeit nehmen solle, hieraufhin wurde der Prüfungsmstr W Drewes bestellt, den Lehrling während der Arbeitszeit zu prüfen. Da nun die Arbeit u. Zeichnung in allen Theilen für gut befunden wurden, wurde derselbe heute von uns zum Gesellen ausgeschrieben.

Malchow 18 April 1898

der Vorstand G. Musyal H. Becker

Der Tischlermeister W. Drewes stellt den Antrag seinen Lehrling Hermann Schwenn geb. zu Hohen Wangelin auf 4 Jahre Lehrzeit einzuschreiben. Die Lehrzeit ist Ostern 1894 begonnen und endigt Ostern 1898.

Malchow, d. 22 April 1895

der Vorstand G. Musyal H. Becker

Der Tischlermstr W. Drewes meldete das sein Lehrling Hermann Schwenn seine Lehrzeit Ostern beendigt sei u derselbe sein Gesellenstück in Arbeit nehmen solle, was in einer gestemmten Stubenthür bestehen solle. Hierauf wurde der Tischlermstr A. Wenzel zum Prüfungsmstr bestellt. Derselbe gab sein Gutachten dahin ab, das die Arbeit in allen Theilen eine gute sei, und auch die Zeichnung zur Zufriedenheit gemacht ist, wurde der Lehrling heute von uns zum Gesellen ausgeschrieben.

Malchow, d. 18 April 1898

der Vorstand G. Musyal H. Becker